Allgemeine Infos zur Juleica
Die Jugendleiter*innencard, kurz "Juleica", ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient als Legitimations- und Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Die Juleica ist drei Jahre gültig und muss anschließend mit einem Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung neu beantragt werden.
Wer kann sie beantragen
Jede*r, der*die als Jugendleiter*in in der Kinder- und Jugendarbeit tätig und mind. 16 Jahre alt ist.
Inhalte der Qualifikation
Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Ausbildung gehören folgende Bausteine:
- Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
- Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen
- Arbeit in und mit Gruppen
- Rolle und Selbstverständnis von Kinder- und Jugendleiter*innen
- Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
- Organisation und Planung
In der Ausbildung im Bistum Limburg sind außerdem "Prävention vor sexualisierter Gewalt", "Spiritualität und kirchliche Jugendarbeit" sowie "Spielpädagogische Methoden" weitere Schwerpunkte.
Vorteile der Juleica
Die Juleica ist ein legitimierter Nachweis, dass man die Qualifikation zur*m Jugendleiter*in erworben hat. Somit kann die hohe Qualität der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet werden.
Die Jugendleiter*innen erhalten außerdem regionale Vergünstigungen, wenn sie im Besitz der Juleica sind.
Eine Übersicht zu den Vergünstigungen findest du hier.
Voraussetzungen für den Antrag
Um die Juleica beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- mind. 16 Jahre alt
- ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig
- Besuch einer Ausbildung von mind. 40 Stunden
- im Falle eines Folgeantrags muss ein Nachweis einer Fortbildung von mind. 8 Stunden erfolgen
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses
Antragsverfahren
- mit den persönlichen Daten auf der Antragsseite registrieren
- Foto hochladen
- Regionalen Träger wählen (eine Übersicht zu den Angaben findest du hier)
- Angaben zur Ausbildung und zum Erste-Hilfe-Kurs ausfüllen
- Nachweise hochladen
- Antrag abschicken
Die regionalen Träger prüfen deinen Antrag, geben ihn frei und nach einiger Zeit wird dir deine Juleica per Post zugeschickt.