Allgemeine Infos

Die Jugendleiter*innencard, kurz "Juleica", ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient als Legitimations- und Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.

 

Die Jugendleiter*innencard, kurz "Juleica", ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient als Legitimations- und Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.

Die Juleica ist drei Jahre gültig und muss anschließend mit einem Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung neu beantragt werden.

Wer kann sie beantragen

Jede*r, der*die als Jugendleiter*in in der Kinder- und Jugendarbeit tätig und mind. 16 Jahre alt ist.

 

Inhalte der Qualifikation

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Ausbildung gehören folgende Bausteine:

  • Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
  • Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen
  • Arbeit in und mit Gruppen
  • Rolle und Selbstverständnis von Kinder- und Jugendleiter*innen
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
  • Organisation und Planung

In der Ausbildung im Bistum Limburg sind außerdem "Prävention vor sexualisierter Gewalt", "Spiritualität und kirchliche Jugendarbeit" sowie "Spielpädagogische Methoden" weitere Schwerpunkte.

Vorteile der Juleica

Die Juleica ist ein legitimierter Nachweis, dass man die Qualifikation zur*m Jugendleiter*in erworben hat. Somit kann die hohe Qualität der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet werden.

Die Jugendleiter*innen erhalten außerdem regionale Vergünstigungen, wenn sie im Besitz der Juleica sind.

Eine Übersicht zu den Vergünstigungen findest du hier.

 

Voraussetzungen für den Antrag

Um die Juleica beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mind. 16 Jahre alt
  • ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig
  • Besuch einer Ausbildung von mind. 40 Stunden
  • im Falle eines Folgeantrags muss ein Nachweis einer Fortbildung von mind. 8 Stunden erfolgen
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses

Die regionalen Träger prüfen deinen Antrag, geben ihn frei und nach einiger Zeit wird dir deine Juleica per Post zugeschickt.

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